Der Consejo de Gobierno de la Universitat de les Illes Balears (UIB) auf Mallorca hat die neuen Kriterien für die Einstellung von Assistenzprofessoren und außerordentlichen Professoren gebilligt, die neben anderen Neuerungen auch Elemente enthalten, mit denen beurteilt werden kann, ob die Einstellung und die Werte der Kandidaten den von der UIB geforderten akademischen und wissenschaftlichen Parametern sowie der Förderung von Gleichheit, Demokratie und Transparenz entsprechen.
Wie in einer Pressemitteilung berichtet wird, erfolgt die Annahme der neuen Einstellungskriterien für Vertragsdozenten (Doktoranden und Lehrbeauftragte) zusätzlich zum Prozess der Stabilisierung des Lehr- und Forschungspersonals (PDI), den die UIB im Jahr 2022 begonnen hat und der im Januar 2024 mit der Stabilisierung von insgesamt 117 Zeit- und Interimspersonalstellen abgeschlossen sein wird.
Was die Kriterien für die Einstellung als Doktormitarbeiter betrifft, so sieht die Vereinbarung vor, dass die akademischen Leistungen (10 Punkte), Stipendien und Verträge (bis zu 15 Punkte), die Teilnahme an Projekten, Verträgen und Netzwerken (bis zu 10 Punkte), Aufenthalte (bis zu 10 Punkte), die Lehrtätigkeit an der Universität (bis zu 10 Punkte), ergänzende Verdienste (bis zu 10 Punkte) und die Fähigkeit, die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen (bis zu 25 Punkte) bewertet werden.
Bei den Lehrbeauftragten werden die berufliche Tätigkeit (bis zu 30 Punkte), die Ausbildung im Zusammenhang mit der Berufsausübung (bis zu 15 Punkte), die Lehrtätigkeit an der Universität (bis zu 10 Punkte), die Forschungstätigkeit (bis zu 10 Punkte), die ergänzenden Verdienste (bis zu 10 Punkte) und die Fähigkeit zur Ausübung der entsprechenden Funktionen (bis zu 25 Punkte) bewertet.
Es sei daran erinnert, dass das neue Universitätsgesetz (Organgesetz 2/2023) die berufliche Tätigkeit der Lehrbeauftragten an das Vorhandensein eines spezifischen Lehrbedarfs in ihrem Fachgebiet bindet und ihre Lehrkapazität auf maximal 120 Stunden pro Studienjahr begrenzt.
Quelle: Agenturen